Schäden und Versicherungsfälle

FOLGENDE VORGEHEN UND REGELN SIND FÜR DIESE UNFÄLLE UND SCHADENSFÄLLE BESTIMMT:

VORGEHEN BEIM AUFTRETEN EINES SCHADENS ODER EINES VERSICHERUNGSFALLS

VORGEHEN BEI DER NUTZUNG DES STRASSENASSISTENZDIENSTES

Falls Ihr Wagen wegen eines Autounfalls oder einer Störung nicht fahrbar ist, entsteht Ihnen der Anspruch auf die Nutzung des durch den Vertragspartner der Versicherungsanstalt gewährten Assistenzdienstes. Der Assistenzservice wird aufgrund Ihres Telefonansuchens gewährt. Der Kontakt für die Nutzung des Straßenassistenzdienstes und des Ersatzfahrzeugs:

727 891 044

Beim Anrufen der Assistenzdienstnummer teilen Sie dem Dispatcher folgendes mit:

Diese Seite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um das ordnungsgemäße Funktionieren und die Sicherheit unserer Website zu gewährleisten und somit das bestmögliche Erlebnis beim Besuch. Indem Sie auf „Alle akzeptieren“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies für Werbe- und Analysezwecke zu. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen später jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie unter Cookie-Erklärung.